Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO

Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure vom Ing.-Büro Dornhöfer, sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge, Lkw und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit in Mainz.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Sicherheitsprüfung?

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

  • Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
  • Lkw zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
  • Anhängern einschließlich „angehängten Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h

Was umfasst die Sicherheitsprüfung bei Bussen, Lkw und Ähnlichem?

Die Sicherheitsprüfung bei uns umfasst eine umfangreiche technische Prüfung, bei der verschiedene Fahrzeugkomponenten wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Reifen untersucht werden. Auch die Karosserie und die elektronischen Systeme werden unter die Lupe genommen. Es gilt, Defekte und Mängel frühzeitig zu erkennen, um Unfälle zu vermeiden.

Wie oft müssen Fahrzeuge zur Sicherheitsprüfung?

Die oben aufgeführten Fahrzeuge müssen neben der terminlich fest definierten Hauptuntersuchung (HU) auch der Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Wann die Prüftermine fällig sind, sehen Sie entweder auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder auf der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke.
Der Nutzfahrzeughalter ist verpflichtet, dieses Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Den aktuellen HU-Bericht, das Prüfprotokoll der Sicherheitsprüfung und den Nachweis über das Abgasverhalten (AU-Nachweis) müssen Sie eigenständig aufbewahren. Diese Unterlagen sollte die Fahrzeugführerin/der Fahrzeugführer mit sich führen und im Falle einer Verkehrskontrolle dem Kontrollorgan aushändigen.

Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU-Plakette und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin für die Sicherheitsprüfung bei uns. Denn als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

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Aktuelle Inhalte folgen in Kürze.

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